Abschiebung von Flüchtlings­fam­i­lie verhindert

Am 3.11.2014 soll­ten Frau J., Herr B., und ihr gemein­sames 3 Monate altes Kind nach Ital­ien abgeschoben wer­den. Die kleine Fam­i­lie lebt zurzeit im Maschmüh­len­weg in Göt­tin­gen. Ihnen wurde von der Aus­län­der­be­hörde mit­geteilt, sie soll­ten sich dort um 7.30 Uhr mor­gens mit gepack­ten Kof­fern bere­i­thal­ten, um von der Polizei abge­holt zu wer­den.

Die bei­den Eltern sind aus Soma­lia nach Europa geflüchtet. Die Flüchtlinge haben durch den dor­ti­gen Krieg, der Alltäglichkeit von Gewalt und der jahre­lan­gen Flucht viele trau­ma­tis­che Erleb­nisse durchgemacht. Die dro­hende Abschiebung stellt einen Schlag ins Gesicht bei­der Eltern­teile dar. Gegen die Abschiebung wur­den auf­grund der gesund­heitlichen Sit­u­a­tion der Fam­i­lie Rechtsmit­tel ein­gelegt. Die Entschei­dung über den Fall lag nun beim Ver­wal­tungs­gericht Göt­tin­gen. Unzäh­lige Ver­wal­tungs­gerichte in Deutsch­land beschei­den mit­tler­weile Kla­gen gegen Abschiebun­gen nach Ital­ien pos­i­tiv. Das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge zeigte sich davon allerd­ings unbeein­druckt.

Zur Ver­hin­derung der Abschiebung wurde öffentlich mobil­isiert. Bere­its früh mor­gens fan­den sich die ersten Aktivist_​innen vor dem Haus der Fam­i­lie ein. Nach und nach sam­melten sich etwa 120 Per­so­nen vor der Haustür der Fam­i­lie, um der Staats­ge­walt keine Möglichkeit zur Durch­führung ihres men­schen­ver­ach­t­en­den Auf­trags zu geben. Trotz befürchteter Polizeige­walt, wie sie bere­its im April von Aktivist_​innen erfahren wurde, war die Stim­mung zuver­sichtlich. Mit einer so erfol­gre­ichen Mobil­isierung hat­ten die Behör­den nicht gerech­net und ein Polizeiein­satz blieb aus. Gegen 8:15 Uhr war klar, dass die Abschiebung an diesem Tag nicht mehr stat­tfinden würde. Die Abschiebung war somit erfol­gre­ich ver­hin­dert wor­den.

Doch der Sta­tus der Fam­i­lie und damit ihr Exis­ten­zrecht in Göt­tin­gen war noch ungek­lärt. Häu­fig nutzt die Aus­län­der­be­hörde solche Sit­u­a­tio­nen, um Flüchtlinge zu ille­galis­eren und ihnen sämtliche Sozialleis­tun­gen und Rechte zu entziehen. Um das zu ver­hin­dern fand sich um 11:30 Uhr ein Teil der Gruppe bei der ver­ant­wortlichen Aus­län­der­be­hörde ein, um das zurück­ge­hal­tene Geld für die Fam­i­lie und deren fort­ge­set­ztes Aufen­thalt­srecht einzu­fordern. Die Aktion war erfol­gre­ich und das Geld für den restlichen Monat wurde aus­gezahlt. Ent­ge­gen den Forderun­gen erfol­gte keine Ver­längerung des Bleiberechts für die Fam­i­lie. die Dul­dung wurde zunächst bis Ende Novem­ber ver­längert.

Mit­tler­weile hat das Ver­wal­tungs­gericht dem Ein­spruch der Fam­i­lie stattgegeben, sie darf dem­nach vor­läu­fig nicht nach Ital­ien abgeschoben wer­den. Wäre es den Behör­den gelun­gen, die Abschiebung durchzuführen, so wäre diese Entschei­dung für die Fam­i­lie allerd­ings zu spät gekom­men.

Es lässt sich fes­thal­ten: Es ist möglich, sich der Abschiebe­maschinerie sol­i­darisch und kollek­tiv ent­ge­gen­zustellen. Trotz dieses Erfolges bleibt es dabei: Abschiebun­gen sind Folter, Abschiebun­gen sind Mord. Wir fordern daher: Alle bleiben! Abschiebestopp auf allen Ebe­nen! Weg mit der Dublin– Verordnung!