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Weg mit §129a/b!

Solidarität ist eine Waffe!

Info- und Diskussionsveranstaltung zum gegenwärtigen Verfahren gegen die Berliner militante gruppe (mg)

Am Donnerstag, den 3. April 2008 fand die Info- und Diskussionsveranstaltung "zum Verfahren gegen die militante gruppe (mg)" statt. Auf Einladung der A.L.I. berichteten Vertreter der Berliner Soligruppe zum Hintergrund und gegenwärtigen Stand des §129a-Verfahrens. Etwa 40 Menschen besuchten die Veranstaltung im Jugendzentrum Innenstadt (JuZI).

Weitere Informationen findet ihr hier http://einstellung.so36.net/

Im folgenden könnt Ihr den Text der Soligruppe lesen:

Hintergrund der Repressionswelle des vergangenen Jahres
Im Frühjahr und Sommer 2007, paßgenau zur Mobiliserungs- bzw. Nachbereitungsphase des G8-Gipfels in Heiligendamm, kam es zu verschiedenen Razzien der Bundesanwaltschaft (BAW) gegen Angehörige der (revolutionären) Linken vornehmlich in Nord- und Ostdeutschland. Hintergrund waren mehrere BAW-Ermittlungsverfahren nach § 129a wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in einer "terroristischen Vereinigung". Von diesem Staatsschutzangriff sind u.a. GenossInnen betroffen, die durch die BAW der Militanten Gruppe (MG) zugeordnet werden. Bereits seit 2002 läuft ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren gegen angebliche AktivistInnen aus der MG. Aktuell sind vier MG-Verfahren anhängig.
Im Kontext des G8-Gipfels kam es zu einem stärkeren Anstieg von militanten Aktionen gegen Firmeneinrichtungen aus dem Militärisch-Industriellen-Komplex, Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Verfolgungsbehörden und auf das Eigentum von Personen, die an der Vorbereitung des G8-Gipfels entscheidend beteiligt waren (u.a. Thomas Mirow, Finanzstaatssekretär in der Großen Koalition). Auch die MG hat sich in diesen militanten Kampagnenversuch kritisch-solidarisch eingebracht. Diese klandestine Gruppierung wird für insgesamt 25 militante Aktionen seit 2001 verantwortlich gemacht bzw. hat sich mit entsprechenden Anschlagserklärungen zu diesen öffentlich bekannt. Des weiteren gilt sie als eine initiierenden Gruppe der sog. Militanzdebatte, die seit mehreren Jahren in der Szeneöffentlichkeit geführt wird.
D.h., die MG war den staatlichen FahnderInnen bereits seit Jahren willkommen, um den §129a mit lautem Getöse zur Anwendung zu bringen und weite Teile der (revolutionären) Linken mit Observationen, Razzien und einer allgemienen Verunsicherung zu überziehen.

Haft und vom § 129a zum §129
Bei dieser Infoveranstaltung werden wir uns speziell mit dem MG-Verfahren auseinandersetzen, das durch die BKA-Festnahmeaktion in der Nacht zum 1. August 2007 im Bundesland Brandenburg eine größere Bekanntheit erlangt hat. Damals wurden drei Genossen durch einen spektakulären, filmreifen Zugriff von der Landstraße geholt, die dabei beobachtet worden sein sollen, wie sie einige Minuten zuvor versuchten, drei Bundeswehr-LKW durch Brandsätze zu sabotieren. Wenige Stunden danach wurde ein Berliner Stadtsoziologe festgenommen und ebenfalls wie die drei anderen Personen nach Karlsruhe zum BAW-Ermittlungsrichter ausgeflogen. Ergebnis: "Vorwurf" der Mitgliedschaft in einer "terroristischen Vereinigung" nach § 129a (d.h. in der MG), Vollstreckung des Haftbefehls und Rückflug nach Berlin sowie als neue Kontaktadresse U-Haft Moabit. Neben den vier ursprünglich Inhaftierten sind in diesem spezifischen MG-Verfahren noch drei weitere Personen der MG-Mitgliedschaft durch die BAW bezichtigt.
Wenige Tage nach der Inhaftierung und den ersten Presseartikel sammelten sich KollegInnen, FreundInnen und GenossInnen, um solidarische Aktivitäten zu koordinieren und eine breite kritische Öffentlichkeit für den Fall zu interessieren und zu sensibilisieren. U.a. aufgrund der Mobilisierung in akademischen Kreisen konnte nach dreieinhalb Wochen die Haftverschonung eines Inhaftierten erwirkt werden. Das BAW-Konstrukt einer "terroristischen Vereinigung" geriet zum ersten Mal (und nicht zum letzten Mal) gehörig ins Wanken. Die drei in Brandenburg Festgenommenen blieben zunächst weiterhin in Haft.
Aufgrund einer Novellierung des § 129a aus dem Jahr 2003 gelten jene Anschläge, für die u.a. die MG politisch steht nicht mehr voraussetzungslos als "Terrorismus". Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) kam nicht umhin, eine Grundsatzentscheidung am Beispiel der MG durchzuexerzieren. Danach sind die inkriminierten Taten der MG nicht mehr als "terroristisch" einzustufen, da eine "Staatsgefährdung" von dieser Gruppierung nicht ausgehen würde. Der § 129a, mit dem der Haftbefehl begründet wurde, mußte fallen und die Genossen aus der U-Haft entlassen werden. Seitdem "genießen" sie nach Zahlung einer hohen Kaution und der Akzeptierung von Meldeauflagen Haftverschonung. Statt des §129a werden die Genossen nach der Präzedenzentscheidung des BGH mit dem §129 ("Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung") verfolgt. Außerdem bleibt die BAW als Ermittlungs- und das BKA als direkte Repressionsbehörde zuständig. D.h. der Fahndungsaufwand und die staatlichen Schikanen bleiben unverändert hoch!

Politischer Prozeß und Solidarität
Nach allem, was eingeschätzt werden kann, wird im Frühjahr des Jahres die "Anklageschrift" durch die BAW vorgelegt und der Prozeß ist etwa im Spätsommer zu erwarten. Hierbei handelt es sich allerdings nur um ungefähre Terminierungen. Unabhängig vom eigentlichen Prozessbeginn müssen wir weiter an einem Solidaritätsnetz für die verfolgten GenossInnen knüpfen und mobiliseren. Auf uns als (revolutionäre) Linke wird eine monatelange politisch-juristische Auseinandersetzung mit der BAW und dem Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht) warten, in der wir viel Kraft und Ausdauer aufbringen müssen, um das Staatsschutzkonstrukt einer "kriminellen Vereinigung" kippen zu können.
Ab April wird vom Berliner Einstellungsbündnis eine Info-Tour durch die Republik unternommen, um über den Stand des Verfahrens, die Soliarbeit, das inkriminierte Thema Anti-Militarismus und die Aktivitäten im gesamten Bundesgebiet zu berichten. Dafür werden VertreterInnen des Einstellungsbündnis mit direkt Betroffenen in solidarischer Absprache mit den veranstaltenden Gruppen vor Ort Info- und Diskussionsveranstaltungen durchführen. Wir zählen auf eure Unterstützung und hoffen, daß ihr euch in die Soliarbeit aktiv einbringt.

Kampf der Klassenjustiz - Solidarität ist eine Waffe!
Für den Kommunismus!
Bottom Line